Belgischer Vorsitz des Rates der Europäischen Union

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Rat für Wirtschaft und Finanzen

13 Juli 2010
10:30 - 20:00

Die Wirtschafts- und/oder Finanzminister der Europäischen Union kommen ein Mal monatlich im Ecofin-Rat zusammen. Sie behandeln unter anderem Themen wie die Koordination der Wirtschaftspolitik, von Finanzdienstleistungen, Gebühren und den Euro. Die EU-Minister für den Haushalt kümmern sich wiederum innerhalb dieses Rates um das Zustandekommen des EU-Budgets.

Die 3027. Sitzung des Rates des Europäischen Union - WIRTSCHAFTS- und FINANZANGELEGENHEITEN – findet am 13. Juli 2010 (10 Uhr) unter dem Vorsitz von H. Didier REYNDERS, stellvertretender Premierminister, Finanzminister und Minister für institutionelle Reformen, im Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel statt.

Folgende Punkte werden in dieser Sitzung geprüft:

Beratungen über Gesetzgebungsakte

Öffentliche Beratungen


Finanzaufsicht

  • Vorschlag für eine Verordnung des Rates, mit welcher der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktion des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken übertragen werden
     
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die makroprudenzielle Aufsicht des Finanzsystems und zur Errichtung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
     
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Errichtung einer europäischen Behörde für Versicherungen und Betriebsrenten
     
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Errichtung einer europäischen Finanzmarktbehörde
     
  • Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Errichtung einer europäischen Bankbehörde
  • Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG, was die Zuständigkeiten der europäischen Bankbehörde, der europäischen Behörde für Versicherungen und Betriebsrenten und der europäischen Finanzmarktbehörde anbelangt
     

Nicht-gesetzgeberische Aktivitäten
 

  • Programm der belgischen Präsidentschaft - Öffentliche Debatte
     
  • Folgearbeiten des Europäischen Rates
    Mitteilung der Kommission: ‚Die Koordination der Wirtschaftspolitik stärken - Präsentation durch die Kommission
    Andere Punkte des Europäischen Rates - Meinungsaustausch
     
  • Grundzüge der Wirtschaftspolitik - Adoption
     
  • Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (beschränkte Sitzung) Pact

  • -Einführung des Euros durch Estland - Verabschiedung der Rechtsakte
    • Beschluss des Rates über die Einführung des Euro durch Estland am 1. Januar 2011
    • Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 betreffend die Einführung des Euro in Estland
    • Verordnung des Rates betreffend den Eurowechselkurs für Estland

 

Der Rat wird nach Abschluss der Arbeiten eine Pressekonferenz abhalten.

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Rat: Wirtschaft und Finanzen

Wo

Justus Lipsius, Rue de la Loi 175, 1048 Brüssel
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Beigefügte Dokumenten

  • 100713_ECOFIN-Background-EN.pdf (82.2Kb)

Related Pressreleases

  • 13/07/2010 - News: Rat für Wirtschaft und Finanzen

    Und hier ein Überblick über die Ergebnisse der Sitzung des Ecofin-Rates (Wirtschaft und Finanzen) an diesem Dienstag, den 13. Juli 2010 unter dem Vorsitz von Herrn Didier Reynders, Stellvertretender Premierminister und Minister für Finanzen und Institutionelle Reformen.

    Pressemitteilung 13. Juli 2010

Ähnliche Bilder

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Entscheidungsprozess

  • Rat der EU:

    Der Rat beschließt

    Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Parlament:

    Das Europäische Parlament beschließt

    Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

  • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

    Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

    Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Kommission:

    Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

    Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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