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Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Luxemburg

von 11 Oktober 2010 bis 12 Oktober 2010
14:00 - 18:00

Im Rat (Wettbewerbsfähigkeit) sitzen die Minister für Wirtschaft, Industrie und/oder Forschung der EU-Mitgliedstaaten. Diese Ratszusammensetzung tritt üblicherweise vier Mal im Jahr formell zusammen und behandelt Themen wie Binnenmarktfragen, Industrie und Forschung. Auch die Themen Tourismus, bessere Rechtsvorschriften und einige Aspekte des Verbraucherschutzes und Wettbewerbs werden hier besprochen.

Agenda (EN)

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Rat: Wettbewerbsfähigkeit

Wo

Conference Centre (FIL), Rue Carlo Hemmer 5, 2929 Luxemburg
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Entscheidungsprozess

  • Rat der EU:

    Der Rat beschließt

    Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Parlament:

    Das Europäische Parlament beschließt

    Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

  • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

    Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

    Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Kommission:

    Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

    Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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