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Rat für Landwirtschaft und Fischerei

12 Juli 2010
10:00

Im Rat Landwirtschaft und Fischerei sitzen die für Landwirtschaft und Fischerei zuständigen EU-Minister. Dieser Rat tritt monatlich formell zusammen. Neben Fragen zu Landbau und Fischerei werden auch Themen wie Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit behandelt.

Die 3026. Sitzung des Europäischen Rates - LANDWIRTSCHAFT und FISCHFANG – findet am Montag, den 12. Juli 2010 (10 Uhr) unter dem Vorsitz der belgischen Landwirtschaftsministerin Frau Sabine Lamelle im Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel statt.

Folgende Punkte werden in dieser Sitzung geprüft:

  • Arbeitsprogramm der Präsidentschaft (Landwirtschaft und Fischfang) Präsentation durch die Präsidentschaft (öffentliche Debatte)
  • Bericht der hochrangigen Milchgruppe Präsentation durch die Kommission und Meinungsaustausch
  • Deutsches Alkoholmonopol Bericht der Kommission
  • Vorschlag für eine Verordnung über die Beihilfen, die im Rahmen dieses Monopols gewährt werden Präsentation durch die Kommission und Meinungsaustausch

Die Präsidentschaft wird nach Abschluss der Arbeiten eine Pressekonferenz abhalten.

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Rat: Landwirtschaft und Fischerei

Wo

Justus Lipsius, Rue de la Loi 175, 1048 Brussel
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Beigefügte Dokumenten

  • 07-12_Background_Note_Agrifish.pdf (58.2Kb)
  • 07-12_Programme_Agrifish.pdf (111.1Kb)

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Entscheidungsprozess

  • Rat der EU:

    Der Rat beschließt

    Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Parlament:

    Das Europäische Parlament beschließt

    Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

  • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

    Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

    Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

  • Europäische Kommission:

    Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

    Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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