Gespräch über Bürgerinitiativen zwischen der Vizepräsidentin des AFCO-Ausschusses, Zita Gurmai, und dem Staatssekretär Olivier Chastel

Dienstag, den 20. Juli, empfing der Staatssekretär für europäische Fragen, Olivier Chastel die Vizepräsidentin des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europaparlamentes, Frau Zita Gurmai, zwecks eines Gesprächs über die Bürgerinitiativen. Entsprechend dem Lissabon-Vertrag legen das Europaparlament und der Rat die erforderlichen Prozeduren und Bedingungen für die Vorstellung einer Bürgerinitiative fest, einschließlich der Zahl der Mitgliedsländer der Europäischen Union, aus denen die EU-Bürger, die die Initiative vorstellen, stammen müssen.
Der Rat verabschiedete am 14. Juni 2010 eine allgemeine Richtschnur, die die Basis der Verhandlungen mit dem Europaparlament darstellen soll. “Wir müssen Gemeinsamkeiten mit dem Europaparlament finden, vor allem was die Mindestzahl der Länder, aus denen die Unterschriften stammen müssen, und den Zeitpunkt der Annahmeprüfung betrifft”, so Olivier Chastel an die Adresse der EU-Abgeordneten Zita Gurmai. Das Europaparlament empfiehlt nämlich ein Viertel der Mitgliedsländer, während der Rat sich für ein Limit von einem Drittel der Mitgliedsländer ausspricht. Als untere Annahmeschwelle wünscht sich der Rat 100.000 Unterschriften, während das Parlament 5.000 Unterschriften empfiehlt.
Laut dem Staatssekretär Olivier Chastel “hat der belgische Vorsitz die feste Absicht, die Verordnung bezüglich der Bürgerinitiativen am ersten Jahrestag des Lissabon-Vertrags zur Verabschiedung zu bringen.” “Es ist außerdem wichtig, dass die Bürgerinitiative ein einfach anzuwendendes Instrument, das allen Bürgern Europas offen steht, wird”, fügte Chastel hinzu.