Letzter formaler Rat Umwelt erteilt belgischen Prioritäten grünes Licht

Am 20. Dezember fand der letzte formale Europäische Umweltrat unter dem Vorsitz der flämischen Ministerin für Umwelt, Natur und Kultur Joke Schauvliege statt. Der Rat arbeitete eine volle Tagesordnung ab. „Alle Umweltprioritäten der belgischen Präsidentschaft wurden angesprochen. Ich bin mit den Ergebnissen zufrieden, zumal wir uns heute im Rat über den Einsatz von Bioziden und die Emissionsvorschriften für leichte Betriebsfahrzeuge geeinigt haben", erklärte Ministerin Joke Schauvliege.
Die belgische Präsidentschaft hatte sich zu Beginn vier Prioritäten gesetzt:
• Nachhaltige Materialwirtschaft;
• Klima;
• Biodiversität;
• Bessere Rechtssetzung.
Daneben konnte auch in einigen anderen Fragen eine Einigung erzielt werden.
Nachhaltige Materialwirtschaft
Ministerin Schauvliege konnte dieses Thema beim informellen Rat in Gent auf die europäische Tagesordnung setzen. „Der Rat hat einen inhaltlich starken Beitrag geleistet“, erklärt Ministerin Schauvliege. „Das Konzept der nachhaltigen Materialwirtschaft kann zu einer Umwandlung hin zu einem „ressourceneffizienten Europa“ beitragen, das im Vordergrund der Europa 2020-Strategie steht.“
Der Rat stimmte einer breiten Auslegung der resource efficiency zu (darin eingeschlossen energetische und nicht-energetische Ressourcen, biotische und abiotische Materialien, Wasser, Luft, Boden, lebende Organismen, Ökosysteme und Biodiversität). Efficiency wird nicht nur als ökonomischer Begriff gesehen, als Produktivitätssteigerung, sondern auch als Verwaltung der beschränkten Verfügbarkeit und als Reduzierung der Umweltauswirkungen der Ressourcennutzung.
Die Schlussfolgerungen des Rates schlagen auch konkrete Aktionen vor, um die Materialwirtschaft während des gesamten Lebenszyklus nachhaltiger zu machen, u. a. durch das Produktdesign, den Einsatz von Lebenszyklusanalysemethoden (LCA), mehr Zusammenarbeit zwischen den Akteuren …
Die Kommission wird u. a. aufgefordert, eine gemeinschaftliche Methodik für die quantitative Analyse der Umweltauswirkungen eines Produktes während des gesamten Lebenszyklus zu entwickeln und die Ausweitung des Anwendungsgebietes der Ökodesignrichtlinie in Betracht zu ziehen. Der Rat empfiehlt der Kommission auch, weiter an der Entwicklung von Indikatoren für den Materialverbrauch und die damit zusammenhängende Wirkung zu arbeiten, um auf dieser Grundlage quantifizierbare und messbare Zielvorgaben für Ressourceneffizienz vorzuschlagen.
Im Rahmen dieses Themas wurden unter der belgischen Präsidentschaft zwei Gesetzgebungsakten beraten.
• Der Richtlinienvorschlag über elektrische und elektronische Altgeräte ("WEEE"): Heute wurde ein Bericht über die Fortsetzung der Beratungen im Rat vorgelegt. Einige Punkte sind noch offen, u. a. das Anwendungsgebiet und das Ziel der getrennten Sammlung. Die Beratungen werden unter der ungarischen Präsidentschaft fortgesetzt. Flandern hat beispielsweise bereits mit der Sammlung von Altgeräten begonnen, noch bevor es dazu durch die EU-Gesetze verpflichtet war. Flandern erfüllt das Ziel der EU-Richtlinie längst: 2009 wurden 10,67 kg AEEA/Einwohner/Jahr eingesammelt, während die Richtlinie 4 kg/Einwohner/Jahr vorschreibt.
• die Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ("RoHS") (u. a. Blei, Quecksilber, Cadmium). Im November wurde mit dem Europäischen Parlament eine Einigung in erster Lesung erzielt. Seit Inkrafttreten (Juli 2006) war die Richtlinie offenbar für Unternehmen nicht deutlich. Ferner fehlte die Möglichkeit, neue Stoffe aufzunehmen. Die wichtigsten Richtlinienänderungen sind: Ein offenes Anwendungsgebiet („open scope“) und eine ausführliche Methode, um neue Stoffe auf die Liste der verbotenen Stoffe zu setzen.
Biodiversität
Die Ergebnisse der Biodiversitätskonferenz in Nagoya waren in drei Unterteilen, die die EU als ein einziges Paket betrachtet, sehr konkret: ein Protokoll über Access and Benefits Sharing wurde gebilligt, ein ehrgeiziger und realistischer Strategischer Plan 2011-2020 mit rund zwanzig operationellen und fünf strategischen Zielsetzungen wurde vereinbart und bei der Finanzierung wurden ebenfalls Absprachen getroffen. Ferner wurde der Zusammenhang zwischen Biodiversität und Klimawandel gestärkt, die Verbesserung des Schutzes der Meeresumwelt und die Abgrenzung von 17 % terrestrischen und 10 % Meeresgebieten vereinbart.
Der Rat verabschiedete heute Schlussfolgerungen, um auf diesen internationalen Ergebnissen und den Aktionen, die die Europäische Union und die Mitgliedstaaten unternehmen müssen, weiter aufzubauen. Ein entscheidendes Element ist die Einbindung der Biodiversität in anderen wichtigen Bereichen. „Zusammen mit dem Rat erwarte ich die Mitteilung der Kommission zum Biodiversitätsaktionsplan für die Zeit nach 2010, um dieses Thema weiter zu bearbeiten“, so die Ministerin.
Bessere Rechtssetzung
Der Rat verabschiedete ebenfalls Schlussfolgerungen über die vierte Priorität: bessere Umweltrechtssetzung. Die belgische Präsidentschaft hat diese Diskussionen zu einem Zeitpunkt angestoßen, der für die Evaluierung der europäischen Umweltpolitik wichtig ist. Der 6. Umweltaktionsplan wird in Kürze evaluiert. Die Schlussfolgerungen des Rates enthalten eine Botschaft über den gewünschten Inhalt eines potenziellen 7. Umweltaktionsplans.
Die Schlussfolgerungen beziehen sich auch auf andere Politikinstrumente, die besser eingesetzt oder sogar verbessert werden können, etwa der Bedarf für bessere und gemeinschaftliche Umweltinformationssysteme (SEIS, GDP and beyound, Analyse der Umweltwirkungen), die Anwendung von marktbasierten Instrumenten, die bessere Umsetzung der Umweltgesetze, die angemessene Finanzierung der Umweltpolitik und die Bedeutung der Ökoinnovation.
Anlässlich des 25. Bestehens der europäischen MER-Richtlinie versammelte die belgische Präsidentschaft gemeinsam mit der Kommission im November Experten aus der gesamten EU. Ministerin Schauvliege setzte sich bei dieser Gelegenheit für einen effektiven und zugleich effizienten MER-Prozess und Maßarbeit ein. Flexibilität ist das Schlüsselwort, weil die Projekte sich nach Art, Umfang und Umgebung, in der sie ausgeführt werden, unterscheiden. Die europäische Rechtssetzung muss für die Zukunft Maßarbeit möglich machen.
Biozide
Der Rat erzielte heute auch eine politische Einigung über die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bioziden. Die Verordnung ersetzt die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1998 und regelt die Genehmigung von aktiven Substanzen und die Zulassung von Biozidprodukten, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Ministerin Joke Schauvliege: „Dieses Thema hat meines Erachtens nicht die politische Aufmerksamkeit erhalten, die es verdient. Wir benutzen Biozide trotzdem sehr oft in unserem Alltag als Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel oder Bekämpfungsmittel, um schädliche Organismen zu vernichten, unschädlich zu machen oder unter Kontrolle zu bekommen. Ein gut funktionierendes Zulassungssystem für diese Produkte ist lebenswichtig. Das Gesetz strebt ein Gleichgewicht zwischen der Stärkung des Binnenmarktes für diese Produkte auf der einen und dem Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt auf der anderen Seite an.“
Die Beschlüsse des Rates müssen zu brauchbaren Methoden für Waren, die mit Biozidprodukten behandelt wurden, und zu finanziellen Beiträgen führen. Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Umweltschutz zu verbessern, wird erweitert durch:
- Erweiterung der Kriterien, auf deren Grundlage gefährliche aktive Stoffe ausgeschlossen werden können;
- Mehr Möglichkeiten für nationale Ausnahmen, sowohl durch das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung als auch durch die EU-Zulassung.
Der Rat hat sich heute auch über die Emissionsvorschriften für leichte Betriebsfahrzeuge geeinigt. Der Kompromiss liegt bei 147 g CO2/km. Der Sektor selbst gab 160 g/km als maximal durchführbares Ziel an. Die Einführung wird auf vier Jahre - von 2014 bis 2017 - verteilt. Wird die Norm überschritten, beträgt das Bußgeld95 €/g, analog zur Bußgeldregelung aus der Verordnung für Personenkraftwagen. Dazu die flämische Ministerin Joke Schauvliege: "Dank dieser Einigung in erster Lesung können wir konkret an den europäischen internen Anstrengungen zur Treibhausgasreduzierung weiterarbeiten."
Zum Abschluss des Vormittags wurde noch ein Bericht über die Fortschritte bei den Beratungen über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2001/18 über die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Anbau von GVO in ihrem Gebiet einzuschränken oder zu verbieten, vorgelegt. Aus den Beratungen geht hervor, dass viele Mitgliedstaaten offenbar noch grundlegende Fragen zum Vorschlag der Kommission haben.
Klima
Am Nachmittag bewertete der Rat noch das Ergebnis der Klimakonferenz in Cancún. „Wir haben wichtige Teileinigungen erzielen können (Transparenz, Anpassung, Technologie, Entwaldung, grüner Klimafonds), die die Grundlage für ein globales und umfassendes Ergebnis bilden, das wir uns in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober vorgenommen hatten. Außerdem sind dank des Ergebnisses von Cancún auch unmittelbare und konkrete Aktionen auf diesem Gebiet möglich. Ich bin auch deswegen zufrieden, weil - wie in Nagoya - die EU auch in Cancún als ein Akteur aufgetreten ist und eine deutliche Botschaft übermittelt hat. Die EU hat die Rolle des Brückenbauers gespielt und diese Rolle ist von anderen Partnern ausdrücklich anerkannt worden.“
Europaintern hat die belgische Präsidentschaft einen eigenen Bericht mit etlichen Argumenten für die Debatte über ein strengeres Ziel der Emissionsreduzierung (-20 % - 30 %) vorgelegt. Der Bericht befasst sich auch mit der Bedeutung des langfristigen Ziels (2050), dem optimalen Weg der Emissionsreduzierung und einer sektorbezogenen Auswirkungsanalyse. Um in dieser Frage zu einer Entscheidung zu kommen, sind zusätzliche Informationen über die Auswirkungen pro Sektor und Mitgliedstaat seitens der Kommission nötig.
Council: Umwelt