Grundsatzabkommen über die Finanzaufsicht innerhalb der EU

Unter der Leitung des Finanzministers Didier Reynders im Rahmen des belgischen Vorsitzes in der Europäischen Union, die 27 Mitgliedstaaten der EU, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich über die Grundsätze bezüglich der Schaffung einer neuen Finanzregelungsstruktur auf europäischer Ebene geeinigt.
Das Grundsatzabkommen sieht drei Aufsichtsbehörden vor, die jeweils mit der Regulierung eines der drei folgenden Sektoren beauftragt wird:
- Finanzmärkte
- Banken
- Versicherungen.
Weiterhin wird ein Gremium, das mit der Überwachung der systemimmanenten Risiken beauftragt ist, bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt.
"Wir brauchen am 1. Januar 2011 eine neue Konstruktion, eine neue Überwachung der verschiedenen Sektoren. Nun ist es möglich, einen solchen Prozess einzuleiten. Ich hoffe dass wir in den kommenden Tagen zu einer endgültigen Vereinbarung kommen", erklärte der belgische Finanzminister Didier Reynders.
Damit das Abkommen ab dem 1. Januar 2011 tatsächlich umgesetzt werden kann, muss ihm noch vom Ecofin-Rat am 07. September, bei dem die europäischen Finanzminister tagen, und dann vom Europäischen Parlament, dem es Ende September vorgelegt wird, zugestimmt werden.