Europäische Richtlinien: Olivier Chastel möchte einem zügigen Abschluss der Vertragsverletzungsverfahren Vorrang geben

Am heutigen Dienstag, den 20. Juli, hat der Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, Olivier Chastel, im Ministerrat in Absprache mit Außenminister Steven Vanackere den Stand der Dinge im Bereich der Umsetzung und Einführung des europäischen Rechts in belgisches Recht vorgetragen. Es ging darum, die individuellen Daten für jeden FÖD zu evaluieren und die Vertragsverletzungsverfahren zu kontrollieren.
Der Staatssekretär erklärte, dass 26 Richtlinien, davon 22 im föderalen Zuständigkeitsbereich, noch in belgisches Recht mit Blick auf den Fortschrittsanzeiger 2010 umzusetzen sind.
"Wir können daraus folgern, dass angesichts der festgestellten Fortschritte 15 Richtlinien anscheinend vor dem Fristablauf am 10. November 2010 umgesetzt werden können; zu diesem Datum sind die Mitteilungen an die Kommission für den Fortschrittsanzeiger zu richten, damit dürften wir die Norm von 1 % erreichen", erklärte Olivier Chastel seinen Kollegen im Ministerrat.
Bei den Verletzungen ist die föderale Ebene von 69 der 113 Vertragsverletzungsverfahren betroffen. "Ich fordere alle betroffenen Behörden auf, einem raschen Abschluss des Verletzungsverfahrens, in dem sie sich verpflichtet haben, Vollstreckungsmaßnahmen zum Beschluss des EU-Gerichtshofes zu ergreifen, sowie der 6 Verletzungsverfahren wegen Nicht-Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen Vorrang zu geben", betonte Staatssekretär Olivier Chastel.
Der Staatssekretär Olivier Chastel wird auch die Veröffentlichung des Fortschrittsanzeigers der –Europäischen Kommission verfolgen.