Belgischer Vorsitz des Rates der Europäischen Union

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Informelles Aussenministertreffen (Gymnich)

von 10 September 2010 bis 11 September 2010
12:00 - 15:00

Ziel des informellen Außenministertreffens ist es, den Ministern einen freien und intensiven Gedankenaustausch über aktuelle Fragen in Bezug auf die Auslandspolitik der Europäischen Union zu ermöglichen. Im Rahmen des Gymnich-Treffens werden keine formellen Schlüsse gezogen, sondern eher die groben Züge der EU-Außenpolitik ausgearbeitet.

Außer auf regulären Versammlungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten tagen die Außenminister der Europäischen Union und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik auch auf informelle Art und Weise.Solche informellen Treffen werden halbjährlich abgehalten.

Infolge des informellen Charakters des Treffens können dort keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen werden.Die Treffen bieten den Außenministern die Gelegenheit, in einer informellen Atmosphäre miteinander über wichtige aktuelle Themen zu sprechen. 

Diese Tagung wird auch als „Gymnich“-Treffen bezeichnet,damit wird auf das Schloss in Deutschland verwiesen, in dem das erste Treffen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 1974 stattfand.

Programm (EN) (ACHTUNG: GEÄNDERT)

Information (EN)

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Rat: Auswärtige Angelegenheiten

Wo

Conferentiecentrum Egmont, Petit Sablon 8, 1000 Brüssel

Attention: the sole entrance for the press is located "Passage de Milan", Boulevard de Waterloo 31, 1000 Brussels

Verfügbare Dienste: Arbeitsplätze, Catering, Audiovisuelle Kabinen, Interview-Säle, Briefing-Säle (Hilton Hotel), Pressekonferenzraum (Hilton Hotel)

Kontaktperson Akreditation: Nathalie Baret

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  • Bart Ouvry

    Sprecher
    pers@diplobel.fed.be
    +32 (0)2 501 80 41
    FÖD Auswärtige Angelegenheiten
    • Patrick Deboeck

      Stellvertretender Sprecher
      presse@diplobel.fed.be
      +32 (0)2 501 80 42
      FÖD Auswärtige Angelegenheiten

    Entscheidungsprozess

    • Rat der EU:

      Der Rat beschließt

      Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Parlament:

      Das Europäische Parlament beschließt

      Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

    • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

      Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

      Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Kommission:

      Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

      Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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