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Informeller Rat für Wirtschaft und Finanzen

von 30 September 2010 bis 1 Oktober 2010
08:30 - 13:00

Der majestätische Egmontpalast bildet am 30. September und 1. Oktober die Buhne für den informellen ECOFIN-Rat. Auf der Agenda stehen die Bonität der Staatsfinanzen, die transatlantische Agenda für die Reform des Finanzsektors und die Vorbereitungen der wichtigen Tagungen der G20 und des IWF.

Dieses informelles Treffen hat vier wichtige Themen : die erste Priorität besteht darin, die Glaubwürdigkeit der Staatsfinanzen im Rahmen der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts wieder zu herstellen. Zusätzlich zum Zweck der Haushaltskonsolidierung müssen die Strukturpolitiken, die Arbeitsplätze schaffen und unsere Wettbewerbsfähigkeit fördern können, im Rahmen der Durchführung der Strategie EU 2020 durchgeführt werden.

Vor kurzem ist ein historisches Abkommen mit dem europäischen Parlament und der europäischen Kommission über die Reform der Finanzaufsichtsarchitektur geschlossen. Parallel zur Einführung dieser neuen Aufsichtsstruktur werden wir den Zustand des transatlantischen Kalenders der Reformen des Finanzsektors und das Problem der Sanierung der Finanzmärkte untersuchen, und zwar über die Kontrolle der Ratingagenturen, die Einführung eines durch die Finanzanstalten zu zahlenden geeigneten Beitrags und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und der Stabilität letzterer im Falle einer Krise. Der letzte Punkt dieses Treffens ist nicht der unbedeutendste : die wichtigen Treffen der G20 und des Internationalen Währungsfonds werden vorbereitet.

Medien Programm

Programm: Ministers und Delegierte

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Rat: Wirtschaft und Finanzen

Wo

Palais d'Egmont, Petit Sablon 8, 1000 Brüssel
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  • David Maréchal

    Sprecher
    david.marechal@ckfin.minfin.be
    +32 (0)2 233 87 17
    +32 (0)478 42 19 15
    Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Institutionellen Reformen

    Entscheidungsprozess

    • Rat der EU:

      Der Rat beschließt

      Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Parlament:

      Das Europäische Parlament beschließt

      Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

    • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

      Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

      Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Kommission:

      Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

      Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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