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Informeller Rat für Energie: “Für eine sichere, CO2-arme und erschwingliche Energie der Zukunft in Europa“

von 6 September 2010 bis 7 September 2010
14:30 - 16:15

Informeller Rat für Energie:  “Für eine sichere, CO2-arme und erschwingliche Energie der Zukunft in Europa“

Auf dieser inoffiziellen Sitzung der Energieminister werden die Standpunkte zu den drei Themen ausgetauscht.

Das erste Thema behandelt die verbraucherspezifischen Aspekte der EU-Energiepolitik. Besonders betont wird die Behandlung des in diesem Kontext besonders exponierten Verbrauchers. In Europa können mittlerweile über 50 Millionen Menschen ihre Energiekostenrechnungen nicht bezahlen bzw. sehen sich dazu gezwungen, auf grundlegende Annehmlichkeiten zu verzichten.
Der Schutz des europäischen Energieverbrauchers hat für die EU Priorität. Die Lebensqualität aller Bürger soll verbessert werden. Das europäische Jahr der Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung stellt eine sehr gute Gelegenheit dar, sich dem Thema der Erschwinglichkeit der Energie für alle EU-Bürger anzunehmen. Es muss auch erörtert werden, wie die Verbraucher dazu befähigt werden, aktive Teilnehmer am Energiemarkt zu werden, und zu guter Letzt muss dafür gesorgt werden, dass die Energieverbraucher zur Senkung ihrer eigenen Energiekostenrechnung beitragen können.

Das Thema des Aufbaus eines modernen, integrierten europäischen Energieversorgungsnetzes wird am zweiten Tag zur Sprache kommen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sollen einen maximalen Beitrag zum Energie-Infrastrukturpaket, das von der Kommission im November vorgestellt wird, beisteuern. Eine gut funktionierende und vernetzte Energieinfrastruktur ist der Garant für die Versorgungssicherheit der EU und die Verwirklichung des EU-Energiebinnenmarktes. Außerdem ist die Entwicklung des europäischen Energieversorgungsnetzes eine der Voraussetzungen für die Erfüllung der EU-Zielsetzungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und des Klimas.
Die EU hat bemerkenswerte Fortschritte beim Aufbau eines funktionierenden Energiebinnenmarktes gemacht. Dennoch ist der Markt in einigen Bereichen gescheitert und sind weiterhin Regulierungsprobleme festzustellen. Die volle Integration des Marktes wird durch fehlende Vernetzungen, insbesondere auf den „Energieinseln“ sowie in Mittel- und Osteuropa, behindert. Deshalb ist der Markt weiterhin zersplittert.

Im zweiten Teil der Diskussionen werden die Delegierten sich eingehend auf die Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten konzentrieren. Das transeuropäische Energienetzinstrument (TEN-E) ist ein Paradebeispiel dafür, wie EU-Fördermittel benutzt werden können, um Gelder vom Finanzmarkt in ein ausgewähltes Projekt, dem eine politische Vision und Präsenz verliehen wurde, zu leiten.
Der Bericht der Kommission mit der Auswertung der TEN-E-Richtlinien, der im Mai dieses Jahres veröffentlicht wurde, sprach die Unzulänglichkeiten an und wies darauf hin, dass noch viel Spielraum für Verbesserungen bleibt, z.B. die Festlegung der strategischen Prioritäten der EU-Energieinfrastruktur oder die Herangehensweise bei verschiedenen Projekten.
Darüber hinaus konnte die Europäische Union Infrastrukturprojekte nicht nur bei Gas und Elektrizität finanziell absichern, sondern auch bei der Offshore-Windenergie und CCS (CO2-Abscheidung und –speicherung), und zwar durch die Zuweisung von beinahe 4 Mrd. Euro in das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung. Diese Projekte wären andernfalls auf Eis aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Eis gelegt worden. Dieses Programm wird zur Zeit überarbeitet, damit gewährleistet wird, dass nicht verwendete Gelder in Projekte im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien fließen.

Während der geschlossenen Mittagssitzung werden die Minister schließlich die Energieeffizienzherausforderungen und -gelegenheiten erörtern. Die Energieeffizienz wird nämlich eines der Hauptinstrumente beim wirtschaftlich machbaren Übergang zu einer neuen Energieversorgung und –nutzung sein.
 

programme (EN)

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Rat: Verkehr, Telekommunikation und Energie

Wo

Square Meeting Center (Coudenberg Entrance), Coudenberg 3, 1000 Brüssel
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  • Tineke Sonck

    Sprecherin für Minister Paul Magnette
    Tineke.Sonck@magnette.fgov.be
    +32 (0) 2 473 96 73 51

    Entscheidungsprozess

    • Rat der EU:

      Der Rat beschließt

      Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Parlament:

      Das Europäische Parlament beschließt

      Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

    • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

      Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

      Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Kommission:

      Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

      Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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