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Informelle Ratssitzung zum Kopenhagen-Prozess (Bildung)

7 Dezember 2010

Die belgische Ratspräsidentschaft organisiert diese alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz für den Kopenhagen-Prozess (Europäische Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung und berufliche Qualifikation). Die Minister aus 33 Ländern (EU, EWR und Beitrittsländer) werden den Evaluierungsbericht über das vergangene Jahrzehnt zur Kenntnis nehmen und die Prioritäten des Arbeitsprogramms für das neue Jahrzehnt (2010-2020) festlegen. Die Zielsetzung ist es, eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung und berufliche Qualifikation zu erreichen.

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung und berufliche Qualifikation wird als Kopenhagen-Prozess bezeichnet. Im November 2002 wurde die Kooperationserklärung in Kopenhagen unterzeichnet. Die belgische Ratspräsidentschaft organisiert die alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz für den Kopenhagen-Prozess . Sie findet am 7. Dezember 2010 im Provinciaal Hof in Brügge statt. Der Prozess hat seinen Ursprung in den Vereinbarungen, die während der vergangenen belgischen Ratspräsidentschaft 2001 in Brügge getroffen wurden.

Deshalb wurde auch dieses Mal dieser symbolische Ort gewählt. In Brügge werden die Minister aus 33 Ländern (EU, EWR und Beitrittsländer) den Evaluierungsbericht über das vergangene Jahrzehnt zur Kenntnis nehmen und die Prioritäten des Arbeitsprogramms für das neue Jahrzehnt (2010-2020) festlegen. Die Zielsetzung dieses informellen Ministertreffens ist es, eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung und berufliche Qualifikation zu erreichen.

Am Tag vor der Ministerkonferenz findet ebenfalls in Brügge eine Konferenz über Themen des Kopenhagen-Prozesses statt, die im Bologna-Prozess (europäische Zusammenarbeit im Bereich Hochschulbildung) erörtert werden. Auf dieser Konferenz soll untersucht werden, wie Qualitätssicherung und Transparenz die Brücke zwischen Berufsbildung und beruflicher Qualifikation, Schulunterricht und Hochschulbildung schlagen und so die Mobilität und lebenslanges Lernen fördern können.

Weitere Informationen: educ.presidency@vlaanderen.be

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Rat: Education, Youth, Culture and Sport

Wo

Provinciaal Hof, Markt 3, 8000 Brugge
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  • Jeroen Janssens

    Sprecher
    jeroen.janssens@vlaanderen.be
    +32 (0)2 552 68 00
    +32 (0)477 477 000
    Kabinett Minister für Bildung
    Belgium

    Nützliche Links

    • Belgische EU-Ratspräsidentschaft – Bildung und Berufsbildung

    Entscheidungsprozess

    • Rat der EU:

      Der Rat beschließt

      Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Parlament:

      Das Europäische Parlament beschließt

      Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

    • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

      Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

      Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Kommission:

      Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

      Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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