Steckbrief...
- Eindeutige Auslegung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union
- 27 Richter und 8 Generalanwälte
- Vassilios Skouris
- Luxemburg
Der Gerichtshof in Luxemburg
Der Gerichtshof existiert seit Beginn der europäischen Integration. Der Gerichtshof ist in Fragen und Streitfällen zum EU-Recht zwischen europäischen Einrichtungen, Mitgliedstaaten, natürlichen und juristischen Personen zuständig.
Aufgaben
Der Gerichtshof urteilt über die korrekte Anwendung und Umsetzung des europäischen Rechts durch die Mitgliedstaaten. Wenn die Europäische Kommission zu dem Schluss kommt, dass die Mitgliedstaaten ihren vertragsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann sie eine Stellungnahme abgeben. Der Mitgliedstaat hat anschließend Zeit, der Stellungnahme nachzukommen. Unterlässt der Mitgliedstaat dies jedoch, kann die Kommission ein Verfahren beim Gerichtshof einleiten. Teilt der Gerichtshof die Ansicht der Kommission, kann er den Mitgliedstaaten ein Bußgeld auferlegen.
Daneben kann der Gerichtshof Rechtsakte der EU-Institutionen für ungültig erklären. Er kann jedoch die Institutionen auch verurteilen, wenn sie es versäumen, eine Entscheidung zu fällen.
Der Gerichtshof ist auch befugt, eine eindeutige Auslegung der Vertragsbestimmungen vorzugeben. Damit soll verhindert werden, dass alle Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht auf ihre eigene Weise interpretieren. Indem dies auf europäischer Ebene geregelt wird, vermeidet die EU, dass zwei einzelstaatliche Gerichte die gleiche Vorschrift unterschiedlich auslegen. Deshalb kann jede nationale Gerichtsinstanz ein Vorabentscheidungsverfahren beantragen. Dies beinhaltet, dass der Gerichtshof aufgefordert wird, sich zur Reichweite bestimmter Vertragsbestimmungen oder Rechtsakte zu äußern. Die letzten Instanzen der Mitgliedstaaten sind sogar verpflichtet, Vorabentscheidungsverfahren zu beantragen.
Das Gericht – damals noch das Gericht Erster Instanz – hat seinen Ursprung in der Einheitlichen Europäischen Akte (1986). Es sollte die Arbeitslast des Gerichtshofs verringern. Das Gericht ist unter anderem befugt, in erster Instanz in Verfahren und Berufungsverfahren von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen Recht zu sprechen.
In der Praxis
Der Gerichtshof besteht aus 27 Mitgliedern, einem aus jedem Mitgliedstaat. Auf diese Weise sind alle Rechtssysteme der Union vertreten. Die Mitglieder erhalten ein sechsjähriges Mandat, eine Wiederernennung ist möglich.
Auch das Gericht verfügt derzeit über 27 Richter, die ebenfalls für einen Zeitraum von sechs Jahren benannt werden und wiederernannt werden können. Sowohl am Gerichtshof als auch am Gericht führt ein Präsident den Vorsitz. Dieser wird für drei Jahre gewählt und ist wiederwählbar.
Die Anzahl der Richter hängt von der Bedeutung und den Folgen der Rechtssache ab. Das vollständige Richterkollegium, die Große Kammer, tritt nur in besonderen Ausnahmefällen zusammen. Pro Jahr behandelt der Gerichtshof um die 600 Rechtssachen. Die Behandlung einer Sache dauert etwa eineinhalb Jahre. Die Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts sind rechtskräftig.
Wussten Sie...das seit 2004 ein spezielles Gericht besteht, das sich nur mit Streitfällen zwischen der EU und ihren Beschäftigten befasst? Das Gericht für den öffentlichen Dienst?