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Gemeinsamer informeller Rat der europäischen Forschungs-und Industrieminister

15 Juli 2010
15:00 - 18:00

Das Ziel dieser Arbeitssitzung besteht darin, Schlussfolgerungen und Empfehlungen bezüglich des künftigen Europäischen Plans für Forschung und Innovation zu formulieren und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates zu untermauern. Bei dieser Sitzung werden die Forschungs- bzw. Industrieminister die aktuellen Unterlagen prüfen. 

Informelle Arbeitssitzung des Rates für Wettbewerb – Forschung und Industrie. Diese Sitzung verfolgt die folgenden Ziele:

  • Die Forschungs- und Industrieminister werden gemeinsam die verschiedenen Standpunkte bezüglich des künftigen Europäischen Plans für Forschung und Innovation prüfen
  • Sie werden die gemeinsamen Elemente herausarbeiten, die die Schlussfolgerungen des Rates bezüglich des Europäischen Plans für Forschung und Innovation untermauern
  • Es soll den Forschungs- bzw. Industrieministern die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam aktuelle Unterlagen zu prüfen
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Rat: Wettbewerbsfähigkeit

Wo

Tour & taxis, Avenue du Port 86c, 1000 Brüssel

WiFi, eingerichteter Sitzungsraum, Catering, Raum für Pressekonferenz

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Beigefügte Dokumenten

  • Invitation_Informal_Council_Industry__Research.pdf (227.2Kb)

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Ähnliche Bilder

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  • Kathrine Jacobs

    Presseattachée
    kjacobs@cerexhe.irisnet.be
    +32 (0)474 62 40 43

    Entscheidungsprozess

    • Rat der EU:

      Der Rat beschließt

      Der Rat beschließt über Legislativvorschläge. Dies geschieht nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in Benehmen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat tritt in unterschiedlichen Formationen zusammen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es zehn verschiedene Ratsformationen. Jede Ratsformation behandelt mehrere feste Bereiche und setzt sich aus den zuständigen nationalen Ministern zusammen. Jeder Minister im Rat ist bevollmächtigt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Jede Ratsformation – mit Ausnahme des Rates Außenbeziehungen, dessen Vorsitz vom Hohen Vertreter wahrgenommen wird – steht unter dem Vorsitz des Mitgliedstaates, der zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Parlament:

      Das Europäische Parlament beschließt

      Das Europäische Parlament zählt verschiedene Ausschüsse. Diese bereiten die Stellungnahmen zu den Legislativvorschlägen inhaltlich vor. Das Europäische Parlament nimmt zusammen mit dem Rat Legislativvorschläge der Europäischen Kommission an. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt für die große Mehrheit der Bereiche das Verfahren, bei dem die beiden Organe gleichberechtigt beschließen (ordentliches Gesetzgebungsverfahren). In diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Organe dem betreffenden Legislativvorschlag zustimmen. Das Europäische Parlament kann den Inhalt der Legislativvorschläge annehmen, ablehnen oder ändern.

    • Ratsarbeitsgruppen und der COREPER:

      Die Ratsarbeitsgruppen und der COREPER bereiten vor

      Die Ratsarbeitsgruppen und der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereiten die Aktivitäten des Rats vor. Sie versuchen, so weit wie möglich den Weg für Kompromisse zu ebnen. Jedem Zusammentreten des Rates geht also eine intensive und lange Vorbereitungsphase voraus. Der Coreper und die Mehrheit der Ratsarbeitsgruppen unterstehen dem Vorsitz des Mitgliedstaats, der die Ratspräsidentschaft innehat.

    • Europäische Kommission:

      Die Europäische Kommission unterbreitet neue Legislativvorschläge

      Die Europäische Kommission unterbreitet Legislativvorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge müssen die Interessen der EU als Ganzes vertreten. Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt also ein Mitglied vor. Das Kollegium der Kommissare trifft sich jeden Mittwochmorgen in Brüssel. Während dieser Sitzungen erörtern sie alle Punkte der Tagesordnung und fällen danach kollegial einen Beschluss. Jedes Mitglied der Kommission kann eine Abstimmung beantragen. Die Europäische Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit.

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