Wenn man heute in der Europäischen Union mit dem Flugzeug reisen möchte, kann man sich an mehrere Fluggesellschaften wenden, die durchgehend sehr günstige Tickets anbieten. Dies ist die unmittelbare Folge der Liberalisierung der Luftfahrt in den neunziger Jahren. Die Liberalisierung hat auch zu Auswüchsen geführt. Die Europäische Union hat diesen einen Riegel vorgeschoben. Jeder Flugreisende in der Europäischen Union verfügt über Rechte, die ihn vor der Willkür der Fluggesellschaften schützen.

Mehr Auswahl für weniger Geld
Wer früher eine Flugreise antreten wollte, hatte meistens keine andere Wahl als sich an die Fluggesellschaft seines Landes zu wenden. Das Fliegen kostete damals eine Stange Geld. Mit der Liberalisierung der Luftfahrt änderte die Europäische Union diesen Zustand. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Anflugsorte, die den Flugreisenden in der Europäischen Union zur Auswahl stehen, verdoppelt.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt
Die Liberalisierung hatte auch einige negative Seiten. So wurden schon mal Flugreisende stehen gelassen, weil der Flug überbucht war, oder aber Flüge gestrichen, ohne dass den Flugreisenden der Grund dafür mitgeteilt wurde. 2006 änderte sich das. Seitdem schütze eine Reihe Rechte die Flugreisenden in der Europäischen Union vor der Willkür von Fluggesellschaften. Alle Abflüge und Landungen einer europäischen Fluggesellschaft in der Europäischen Union fallen unter diese neue Regelung.
Passagierrechte bei Flugstreichungen, Verweigerungen und längere Verspätungen
Die europäische Verordnung unterscheidet zwischen Flugstreichungen, Verweigerungen und längeren Verspätungen.
Flugstreichungen
Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie einen Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft Ihnen nicht binnen zwei Wochen vor dem Abflug mitgeteilt hat, dass Ihr Flug nicht stattfindet. Wird ein Flug wegen höherer Gewalt gestrichen, entfällt eine Entschädigung.
Zutrittsverweigerung
Zutrittsverweigerung bedeutet, dass Ihnen der Zutritt zum Flugzeug verweigert wird, z.B. weil die Fluggesellschaft mehr Tickets als verfügbare Plätze verkauft hat. Die Fluggesellschaft muss in einem solchen Fall nach Flugreisenden suchen, die freiwillig und gegen bestimmte Vorteile auf ihren Flug zu verzichten bereit sind. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung, je nach der Flugentfernung und der gesamten Verspätung im Falle einer Überbuchung des Fluges. Wissenswert ist auch, dass Sie die Wahl haben, sich Ihr Ticket ganz erstatten zu lassen, zu Ihrem Abflugort zurückzufliegen oder einen anderen vergleichbaren Flug anstelle des gestrichenen Fluges nehmen.
Längere Verspätungen
Wenn die Verspätung länger als fünf Stunden dauert und Sie den verspäteten Flug nicht mehr nehmen, muss die Fluggesellschaft Ihnen Ihr Flugticket erstatten. Wie bei der Verweigerung des Zutritts zum Flugzeug können Sie zwischen einer kompletten Erstattung Ihres Flugtickets, dem Rückflug zum Abflugort oder einen anderen, vergleichbaren Flug wählen.
Je nach den Umständen haben Sie bei der Streichung Ihres Fluges, der Zutrittsverweigerung oder längerer Verspätung Anrecht auf Unterstützung. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie ein Getränk und eine Mahlzeit von Ihrer Fluggesellschaft bekommen. Außerdem haben Sie Anrecht auf zwei Gratis-Mailmitteilungen oder Telefongespräche. Wenn eine Übernachtung notwendig wird, muss die Fluggesellschaft eine solche für Sie vorsehen. Auch die Fahrt zum Übernachtungsort geht auf Kosten der Fluggesellschaft.
Sonstige Rechte eines Flugreisenden auf einen Blick
Gepäck
Bei Gepäckschäden, -verspätungen oder –verlust haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 1.220 Euro. Vergessen Sie nicht, dass Sie binnen einer Woche bei Gepäckschäden und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätungen reagieren müssen.
Bewegungseinschränkungen
In Ihrer Bewegungsfreiheit oder sonstwie eingeschränkte Flugreisende sind vor Diskriminierung geschützt. Unter bestimmten Bedingungen können Sie vor und nach dem Flug und während des Fluges in allen Flughäfen der Europäischen Union Unterstützung bekommen.
Identität der Fluggesellschaft
Sie müssen vorab über die Identität der Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen, in Kenntnis gesetzt werden. Fluggesellschaften, die für unsicher befunden werden, bekommen in der Europäischen Union Flugeinschränkungen oder ein Flugverbot auferlegt.
Rechte durchsetzen
Im Falle einer Unregelmäßigkeit ist die Fluggesellschaft vor Ort dazu verpflichtet, Sie über Ihre genauen Rechte als Flugpassagier zu unterrichten. Wenn Sie eine Zuwiderhandlung gegen dieses Recht feststellen, können Sie Klage gegen die betreffende Fluggesellschaft erheben. Wird Ihrer Klage keine Folge geleistet, wenden Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde des Landes, wo Ihr Flug eingetroffen ist.