Steckbrief...
- Unterbreitung von Gesetzentwürfen
- Umsetzung der Politik und Durchführung der Programme
- Verwaltung und Umsetzung des Haushalts
- Durchsetzung des EU-Rechts
- Vertretung der EU auf internationaler Ebene
- 1 Kommissar pro Mitgliedstaat
- 5 Jahre
- Brüssel
Das Berlaymont Gebäude in Brüssel
Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und Westdeutschland den Vertrag von Paris. Mit diesem Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Künftig sollte ein supranationales Organ, die Hohe Behörde, über die Produktion und die Preisgestaltung von Kohle und Stahl entscheiden. Die Hohe Behörde arbeitete unabhängig von den Mitgliedstaaten.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl war ein Erfolg. Die Unterzeichner des Vertrags von Paris wollten die Zusammenarbeit auch auf andere Bereiche ausdehnen. Am 25. März 1957 unterzeichneten sie die Römischen Verträge. Dies war die Geburtsstunde der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. Erneut wurden zwei Kommissionen eingesetzt: die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft. Durch den Fusionsvertrag von 1965 gingen diese drei Kommissionen 1967 in einer Institution auf: der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Äufgaben
Die Kommission erfüllt folgende Aufgaben:
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Unterbreitung von Gesetzentwürfen
Die Kommission erstellt Gesetzentwürfe, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Entwürfe müssen die Interessen der EU als Ganzes widerspiegeln. Dies impliziert auch, dass die Kommission nur dann auf europäischer Ebene Maßnahmen vorschlagen kann, wenn das Ziel nicht zweckmäßiger auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene verwirklicht werden kann. Dies ist das so genannte Subsidiaritätsprinzip. -
Umsetzung der Politik und Durchführung der Programme
Die Europäische Kommission ist für die Umsetzung der Politik der Europäischen Union verantwortlich, zum Beispiel der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Außerdem verwaltet sie die EU-Förderprogramme. -
Verwaltung und Umsetzung des Haushalts
Als Exekutivorgan der Europäischen Union ist die Kommission ist für die Verwaltung und Umsetzung des EU-Haushalts verantwortlich. In der Praxis tätigen die nationalen und kommunalen Behörden den Löwenanteil der Ausgaben. Die Europäische Kommission ist jedoch – unter dem wachsamen Auge des Rechnungshofs – für die Kontrolle der Ausgaben zuständig. Beide Einrichtungen streben eine solide Finanzverwaltung an. -
Durchsetzung des EU-Rechts
Die Kommission wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten die europäischen Rechtsakte korrekt umsetzen bzw. anwenden. Falls dem nicht so ist, kann sie gegebenenfalls den Gerichtshof anrufen. Der Gerichtshof spricht dann ein Urteil. Dieses Urteil ist bindend. Wenn die Mitgliedstaaten ihren Vertragspflichten nicht nachkommen, kann der Gerichtshof auch ein Zwangsgeld verhängen. -
Vertretung der EU auf internationaler Ebene
Die Europäische Kommission ist ein wichtiges Sprachrohr der Union auf internationaler Ebene. Sie verhandelt und spricht im Namen der Europäischen Union, außer wenn es um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geht. Die Kommission spielt zum Beispiel eine wichtige Rolle bei den Gesprächen über die Liberalisierung des Handels im Rahmen der Welthandelsorganisation.
Nominierung
Die Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa ausgewählt. Die Nominierung erfolgt in mehreren Phasen:
- Der Europäische Rat schlägt einen Kandidaten für den Kommissionsvorsitz vor. Dabei berücksichtigt der Europäische Rat das Wahlergebnis im Europäischen Parlament.
- Das Europäische Parlament stimmt dem Vorschlag des Europäischen Rats zu oder lehnt diesen ab.
- Der vom Europäischen Parlament gebilligte Präsident stellt in Absprache mit dem Rat die künftige Kommission zusammen. Dies geschieht auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten.
- Nachdem jedes Mitglied einzeln befragt wurde, stimmt das Europäische Parlament der vorgeschlagenen Kommission als Ganzes zu oder lehnt diese ab.
- Der Europäische Rat ernennt formell die vom Europäischen Parlament gebilligte Kommission.
Zusammensetzung
Die Kommission besteht aus 27 Mitgliedern. Jeder Mitgliedstaat schlägt somit ein Kommissionsmitglied vor. Diese Mitglieder müssen im allgemeinen Interesse der EU handeln. Die Kommission ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben vollkommen unabhängig. Die Kommissare dürfen somit keine Anweisungen der eigenen Regierung annehmen oder anfordern.
Jeder Kommissar ist für ein oder mehrere Ressorts zuständig. Der Kommissionspräsident entscheidet darüber, welcher Kommissar welches Ressort erhält und wer Vizepräsident wird. Bei Bedarf kann der Präsident die Zuständigkeiten während der Amtszeit der Kommission umverteilen.
Arbeitsweise
Das Kommissionskollegium trifft sich jeden Mittwochvormittag zu einer Sitzung in Brüssel. Während dieser Sitzungen werden alle Tagesordnungspunkte besprochen, im Anschluss daran entscheidet die Kommission als Ganzes.
Amtsdauer
Die Amtsdauer der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre. Am 16. September 2009 wurde José Manuel Barroso vom Europäischen Parlament als Kommissionspräsident bestätigt. Am 9. Februar 2010 wurde die vorgeschlagene Kommission vom Europäischen Parlament gebilligt und im Anschluss daran vom Europäischen Rat ernannt. Die Kommission Barroso II nahm am 10. Februar 2010 ihre Arbeit auf.
Sitz
Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, führt jedoch auch einzelne Büros in Luxemburg. Sie unterhält außerdem Vertretungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zudem verfügt sie über ca. 130 Delegationen weltweit. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind dies die Delegationen der Europäischen Union.
Wussten Sie...das die Europäische Kommission Unternehmenszusammenschlüsse verbieten kann, wenn sie der Ansicht ist, dass diese den unlauteren Wettbewerb begünstigen können?