Die Europäische Union und ihre schrittweise Erweiterung

In einer komplexen, von Unsicherheit geprägten Welt legten Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande nach dem Zweiten Weltkrieg den Grundstein für die Europäische Union. Seitdem erlebte die Europäische Union fünf große Erweiterungsrunden, die sie zu dem Europa der 27 machten, das sie heute ist.
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Bürgerinnen und Bürger Europas in gemeinsamen Werten geeint
Die Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten ist das Ergebnis eines schrittweisen Prozesses. "Die Menschen um ein gemeinsames Projekt des Friedens und der Stabilitätsprojekt vereinen", so lautete die Herausforderung der Gründerstaaten der EU. Was ist daraus geworden? Welchen Grundsätzen folgt der Erweiterungsprozess? In welchem Rahmen findet er statt? Wie wird die Erweiterungspolitik der EU gelenkt?
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Die Kriterien von Kopenhagen
Artikel 6 und 49 des EU-Vertrags legen die Bedingungen für eine künftige EU-Mitgliedschaft fest. Diese Bedingungen wurden vom Europäischen Rat im Juni 1993 präzisiert und sind als "Kopenhagener Kriterien" bekannt.
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Schritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union
Jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit wahrt, kann eine Unionsmitgliedschaft beantragen. Diese Bedingungen sind im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 6, Artikel 49) festgelegt. Doch vor dem Beitritt zur EU müssen verschiedene Hürden gemeistert werden.
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Zukunftsperspektiven – erneute Erweiterung?
Nach Abschluss der fünf großen Erweiterungsrunden ist die Europäische Union in einem halben Jahrhundert von 6 auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen. Die EU tritt heute als vollwertiger Kontinent auf und ihr Erweiterungsprozess geht ständig weiter. Vier Länder haben derzeit den Status „Beitrittskandidat“: Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM), die Türkei und Island. Drei weitere haben einen Betrittsantrag gestellt: Montenegro, Albanien und Serbien. Und Bosnien-Herzegowina und der Kosovo streben ebenfalls einen EU-Betritt an.
Beitrittskandidaten unter der Lupe: Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Island
Türkei
Seit Abschluss des Abkommens von Ankara im Jahr 1963 und der Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls im Jahr 1970, die Schritt für Schritt die Einrichtung einer Zollunion mit der Europäischen Gemeinschaft vorsehen, hat die Türkei den Status eines "assoziierten Staates". Seit dem Europäischen Rat von Helsinki 1999 ist die Türkei Beitrittskandidat, die Verhandlungen liefen 2005 an. Wie weit sind die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gediehen? Weiterlesen
Kroatien
Kroatien erhielt den Status als Beitrittskandidat zur Europäischen Union 2004. Die Verhandlungen begannen 2005. Wird Kroatien bald EU-Mitglied? Weiterlesen
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM)
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) beantragte ihren EU-Beitritt 2004 und wurde 2005 offiziell Beitrittskandidat. Der Rat muss erst noch entscheiden, wann die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden. Weiterlesen
Island
Am 17. Juni 2010, der Europäische Rat hat im Juni entschieden, die Beitrittsverhandlungen mit Island zu eröffnen. Weiterlesen