Steckbrief...
- Annahme europäischer Gesetzesentwürfe
- Entscheidungs- und Koordinierungsaufgaben
- Abschluss internationaler Abkommen
- Haushaltsbefugnis
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- 1 Minister pro Mitgliedstaat - 10 Ratsformationen
- Halbjährlich wechselnder Vorsitz
- Brüssel und Luxemburg
Das Justus Lipsius Gebäude in Brüssel
Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und Westdeutschland den Vertrag von Paris. Mit diesem Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Künftig sollte ein supranationales Organ, die Hohe Behörde, über die Produktion und die Preisgestaltung von Kohle und Stahl entscheiden. Als Gegengewicht zur supranationalen Hohen Behörde wurde mit dem Vertrag von Paris eine andere Einrichtung geschaffen: der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in dem die Vertreter der Mitgliedstaaten zusammenkommen.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl war ein Erfolg. Die Unterzeichner des Vertrags von Paris wollten die Zusammenarbeit auch auf andere Bereiche ausdehnen. Am 25. März 1957 unterzeichneten sie die Römischen Verträge. Dies war die Geburtsstunde der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. Es wurden zwei Räte nach dem Vorbild des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl eingerichtet: der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Rat der Europäischen Atomgemeinschaft. Durch den Fusionsvertrag von 1965 gingen diese drei Räte 1967 in einer Einrichtung auf: dem Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Aufgaben
Der Rat erfüllt folgende grundlegenden Aufgaben:
-
Annahme europäischer Gesetzentwürfe
Der Rat nimmt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Gesetzentwürfe an. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon findet das Verfahren, bei dem beide Institutionen gleichberechtigt entscheiden (das ordentliche Gesetzgebungsverfahren), für die überwiegende Mehrheit der Ressorts Anwendung. Bei diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren müssen beide Institutionen dem betreffenden Gesetzentwurf zustimmen. -
Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Wirtschaftspolitik im Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin). Zu diesem Zweck erstellt der Rat auf Empfehlung der Kommission und nach den jeweiligen Schlussfolgerungen des Europäischen Rats globale Leitlinien für die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Außerdem überwacht der Rat die Wirtschaftsentwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Union. Auch im Bereich der Beschäftigungspolitik koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen im Rat und der Rat erstellt Leitlinien. -
Abschluss internationaler Abkommen
Der Rat ist zum Abschluss internationaler Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Drittländern oder internationalen Organisationen andererseits berechtigt. -
Haushaltsbefugnis
Der Rat legt jedes Jahr zusammen mit dem Europäischen Parlament den Haushalt fest. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments tritt dieser in Kraft. Das Europäische Parlament prüft auch jedes Jahr, ob die Kommission den Haushalt des vorangegangenen Haushaltsjahres ordnungsgemäß ausgeführt hat. Ist dies der Fall, so erteilt sie der Kommission die Entlastung. Der Rat gibt diesbezüglich eine Empfehlung an das Europäische Parlament ab, woraufhin dieses dann eine Entlastung erteilen kann. -
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Auf der Grundlage allgemeiner Leitlinien und strategischer Zielvorgaben des Europäischen Rats erarbeitet der Rat die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Der Rat trifft somit die erforderlichen Entscheidungen für die Festlegung und Durchführung der GASP. Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter überwacht der Rat die Zweckmäßigkeit, Einheitlichkeit und Kohärenz der GASP. Die Europäische Union spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Konfliktvermeidung, der Terrorismusbekämpfung und der Friedenssicherung.
Zusammensetzung
Der Rat tagt in unterschiedlichen Zusammensetzungen. Seit der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, gibt es 10 Ratsformationen. Jeder der Fachministerräte befasst sich mit einer Reihe fester Bereiche. So gibt es: den Rat für Allgemeine Angelegenheiten (allgemeine Koordination der Politik, institutionelle und administrative Fragen, horizontale Angelegenheiten, Erweiterung usw.), den Rat für Auswärtige Angelegenheiten (gesamte Außenpolitik inkl. GASP und GESVP, gemeinsame Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe), den Rat für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich Haushalt), den Rat für Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz), den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher, den Rat für Wettbewerbsfähigkeit (einschließlich Binnenmarkt, Industrie und Forschung sowie Tourismus), den Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie, den Rat für Landwirtschaft und Fischerei, den Rat für Umwelt und den Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport (einschließlich audiovisuelle Medien).
Jede Ratsformation setzt sich aus den zuständigen Ministern der einzelnen Länder zusammen. Im Umweltrat tagen somit die 27 Minister (oder Staatssekretäre) der Mitgliedstaaten, die für das Ressort Umwelt zuständig sind.
Jeder Minister im Rat ist befugt, im Namen seiner Regierung Verpflichtungen einzugehen. Außerdem ist jeder Minister im Rat seinem nationalen Parlament und den Bürgern, die dieses vertritt, Rechenschaft schuldig.
Nicht alle Ratsformationen treffen sich gleich oft. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, der Rat für Wirtschaft und Finanzen sowie der Rat für Landwirtschaft tagen fast jeden Monat. Die übrigen Formationen treffen sich vier bis sechs Mal pro Jahr.
Arbeitsweise
Die Ratsarbeitsgruppen, der AStV und das Generalsekretariat unterstützen den Rat wie folgt:
-
Ratsarbeitsgruppen
Technische Diskussionen über den Inhalt der Gesetzesvorlagen finden in den Arbeitsgruppen des Rats statt. Diese Ratsarbeitsgruppen treffen sich in Brüssel und bestehen in erster Linie aus Beamten der unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Sie vertreten ihren Mitgliedstaat oder ein Ministerium innerhalb ihres Mitgliedstaats. Innerhalb der Arbeitsgruppen des Rats werden nach Möglichkeit die Grundlagen für einen Kompromiss geschaffen. Wenn eine Ratsarbeitsgruppe zu einer Einigung kommt, wird diese vom Ausschuss der Ständigen Vertreter ohne Debatte angenommen. Der jeweilige Arbeitsgruppenvorsitzende bestimmt, wann eine Angelegenheit so weit ist, dass sie dem AStV vorgetragen werden kann. Das Land, das die Ratspräsidentschaft innehat, führt in den meisten Arbeitsgruppen den Vorsitz. -
AStV
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, auch COREPER) setzt sich aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Den Vorsitz führt der Mitgliedstaat, der die Ratspräsidentschaft innehat. Der AStV bereitet die Arbeit des Rats der Europäischen Union vor. Er legt ferner auch dessen Tagesordnung fest. Jeder Sitzung des Rats geht somit eine intensive, lange Vorbereitung voran. -
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat sorgt dafür, dass die Arbeit des Rats reibungslos verläuft. Auf diese Weise sichert es die Kontinuität der Ratsarbeit.
Amtsdauer
Alle Ratsformationen mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter den Vorsitz führt, werden vom Vertreter des Landes geleitet, das jeweils die Präsidentschaft innehat. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat reihum sechs Monate lang – von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember – den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit der Stimmen über den Vorsitz der Ratsformationen. Zur Gewährleistung einer stärkeren Kontinuität der Ratsarbeit wurde eine Trio-Präsidentschaft eingeführt, bei der jeweils drei aufeinander folgende Präsidentschaften anhand eines gemeinsamen Achtzehnmonatsprogramms ihre Arbeit aufeinander abstimmen. Derzeit bündeln Spanien, Belgien und Ungarn ihre Kräfte. Ein Mitgliedstaat kann bei den Aufgaben, die mit der Präsidentschaft einhergehen, vom Generalsekretariat des Rats unterstützt werden.
Sitz
Der Rat tagt normalerweise im Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober finden die Sitzungen in Luxemburg statt.
Wussen Sie...
- das der Rat oft mit dem Europarat verwechselt wird? Der Europarat ist jedoch keine Institution der Europäischen Union. Es handelt sich um eine zwischenstaatliche Organisation, die unter anderem die Förderung der kulturellen Diversität in Europa, den Schutz der Menschenrechte und den Kampf gegen soziale Probleme wie Intoleranz und Rassendiskriminierung zum Ziel hat.
- das der Rat in den meisten Fällen mit qualifizierter Mehrheit entscheidet? Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass ab 2014 eine Entscheidung als angenommen gilt, wenn sie von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten unterstützt wird, die mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren. In einigen sensiblen Bereichen müssen die Minister nach wie vor einstimmig entscheiden.
- das schon kurz nach einer offiziellen Ratssitzung eine Pressemitteilung auf der Website des Rats eingestellt wird?