
Die Entscheidungen der Europäischen Union (EU) beeinflussen den Alltag von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Europa. Doch wie entstehen diese Entscheidungen der Union? Tatsächlich gibt es nicht nur ein, sondern mehrere Entscheidungsverfahren auf europäischer Ebene. Diese Verfahren sind je nach Bereich unterschiedlich.
Man unterscheidet zwei große Rechtssetzungsverfahren:
- Entscheidung nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
- Entscheidung nach den besonderen Gesetzgebungsverfahren
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon werden zahlreiche Fragen der EU im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geregelt: Bürgerinitiative, legale Einwanderung, Justizzusammenarbeit im Strafrecht, Eurojust, Europol, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, gemeinsame Organisation der Agrarmärkte usw. Die Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf all diese Bereiche bewirkt, dass dieses nunmehr für die große Mehrheit aller Entscheidungen in der EU Anwendung findet.
Andere Verfahren werden in einer begrenzten Anzahl von Bereichen angewandt, zum Beispiel für Verteidigung, Steuerrecht, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Europäische Staatsanwaltschaft oder die Sprachenregelung und die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Fragen des geistigen Eigentums. In all diesen Bereichen kommen so genannte besondere Entscheidungsverfahren zur Anwendung.
Da diese Verfahren eher in außergewöhnlichen Fällen Anwendung finden, möchten wir uns an dieser Stelle auf das so genannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren beschränken.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Ein Gesetzesentwurf wird von der Kommission vorgelegt, nachdem diese Beratungen zu dem jeweiligen Thema durchgeführt hat. Anschließend diskutieren das Parlament und der Rat über den Entwurf und entscheiden, ob er angenommen wird oder nicht.
Parallel dazu wird der Gesetzesentwurf den nationalen Parlamenten vorgelegt. Jede Kammer der nationalen Parlamente hat acht Wochen Zeit für die Vorlage einer Stellungnahme zur Konformität des Gesetzesentwurfs mit dem Subsidiaritätsprinzip. Die europäischen Institutionen sind dazu angehalten, diese Stellungnahme zu berücksichtigen.
Wird ein Gesetz angenommen, sind die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten für seine Umsetzung zuständig. Die Kommission schließlich wacht über die korrekte Anwendung der europäischen Gesetze.
Der Gerichtshof seinerseits gewährleistet die korrekte Auslegung der Verträge durch die nationalen Behörden und deren effiziente Umsetzung in den jeweiligen Rechtssystemen. Der Gerichtshof kann dazu die Gesetzmäßigkeit von Gesetzen überprüfen und diese gegebenenfalls aufheben.
Der Europäische Rat übt keine gesetzgebende Funktion im eigentlichen Sinne aus. Er legt jedoch die Leitlinien sowie die allgemeinen politischen Prioritäten der Union fest.
Europäische Gesetze können als Verordnung, Richtlinie oder Entscheidung ergehen. Mit einer Richtlinie werden gemeinsame Ziele aller Mitgliedstaaten festgelegt, diese können jedoch frei wählen, mit welchen Mitteln sie diese erreichen wollen. Im Gegensatz dazu gelten Verordnungen direkt in allen Mitgliedstaaten der EU. Entscheidungen schließlich gelten ebenfalls direkt, jedoch nur in ganz bestimmten Fällen.
Zudem gibt es noch andere Arten von europäischen Rechtsakten, nämlich Stellungnahmen und Empfehlungen, die für ihre Adressaten jedoch nicht verbindlich sind.