Steckbrief...
- Legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest
- Gibt die für die Entwicklung der Europäischen Union erforderlichen Impulse
- Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten
- Präsident des Europäischen Rates/li>
- Präsident der Kommission
- 4 formelle Europäische Ratstreffen pro Jahr in Brüssel
Das Justus Lipsius-Gebäude in Brüssel
Im Dezember 1974 wurde der Europäische Rat mit dem Abschlusskommuniqué des Pariser Gipfeltreffens offiziell eingerichtet. 1975 trat er erstmalig zusammen. Der Europäische Rat trat an die Stelle der europäischen Gipfelkonferenzen, die in den Jahren 1961 bis 1974 stattgefunden hatten. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (1986) erhielt der Europäische Rat eine rechtliche Grundlage und im Vertrag von Maastricht wurden seine Aufgaben spezifiziert.
Am 1. Dezember 2009 wurde der Europäische Rat mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine offizielle Europäische Institution. Zugleich erhielt der Europäische Rat einen ständigen Präsidenten. Vorher wurde dieses Amt von dem Mitgliedstaat ausgeübt, der den sechsmonatigen rotierenden Vorsitz innehatte.
Aufgaben
Der Europäische Rat ist die Institution der Europäischen Union, die auf höchster politischer Ebene zusammentritt. Der Europäische Rat gibt die für die Entwicklung der Union erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorgaben und Prioritäten fest. Er hat jedoch keine gesetzgeberische Funktion.
Darüber hinaus spielt der Europäische Rat eine wichtige Rolle bei Vertragsänderungen. Bei gewöhnlichen Vertragsänderungen beruft der Europäische Rat entweder einen Konvent ein (bei umfangreichen Änderungen) oder er legt direkt das Mandat einer Regierungskonferenz (IGC) fest. Diese IGC besteht aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten und legt in gegenseitigem Einvernehmen die Vertragsänderungen fest. Bei vereinfachten Revisionsverfahren ist es der Europäische Rat selbst, der einstimmig beschließt. Der Europäische Rat kann auch eine Reihe institutioneller Beschlüsse fassen, z. B. zur Festlegung der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, der Liste der Ratsformationen (außer dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten und dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten) und des Vorsitzes der Ratsformationen (außer dem Rat für Inneres).
Zusammensetzung
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. In der Praxis werden die Länder meist von ihren Regierungschefs vertreten.
Die Mitglieder des Europäischen Rates können sich von einem Minister begleiten lassen, der Kommissionspräsident von einem Mitglied der Kommission. Das hängt davon ab, was auf der Tagesordnung steht.
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt sich an der Arbeit des Europäischen Rates.
Präsident
Der Europäische Rat wählt mit qualifizierter Mehrheit den ständigen EU-Ratspräsidenten. Seit 1. Januar 2010 ist dies der Belgier Herman Van Rompuy. Seine Amtszeit dauert zweieinhalb Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Präsident bereitet die Sitzungen des Europäischen Rates vor und leitet diese. Dabei wacht er über die Kontinuität der Arbeit. Es ist im Prinzip der Hohe Vertreter, der die Union In der GASP vertritt. Dies umfasst u.a. den politischen Dialog mit Dritten und die Formulierung des Standpunktes der Union in internationalen Organisationen und bei internationalen Konferenzen. Der ständige Vorsitzende des Europäischen Rates vertritt die Europäische Union auch auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dies allerdings ‚auf seinem Niveau und in seiner Eigenschaft’, d.h. in Kontakten mit Regierungschefs und Staatsoberhäuptern. Der Hohe Vertreter hingegen vertritt die Union in der GASP bei allen übrigen Aspekten: dem politischen Dialog mit Dritten und der Vertretung des Standpunkts der Union in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen.
Außerdem beruft der ständige Präsident ein außerordentliches Treffen des Europäischen Rates ein, wenn die Situation dies verlangt.
Arbeitsweise
Der Europäische Rat trifft sich mindestens viermal pro Jahr zwei Tage lang in Brüssel. Die Treffen werden vom ständigen Präsidenten des Europäschen Rates in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten gründlich vorbereitet. Dies erfolgt auf der Grundlage der Arbeit des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (RAA). Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten wiederum wird von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (COREPER II) vorbereitet. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten ist für die Nachbereitung des Europäischen Rates zuständig.
Neben den vierteljährlichen offiziellen Europäischen Ratstreffen in Brüssel finden auch informelle Europäische Ratstreffen statt.
Mehr wissen über den Europäischen Rat?
Wussten Sie...das die Staats– und Regierungschefs, wenn die Verträge nichts anderes vorsehen, meist im Konsens entscheiden?