Steckbrief...
- Annahme und Prüfung von Beschwerden über Missstände in der Verwaltung
- 5 Jahre
- Straßburg
- Nikiforos Diamandouros
Das Logo des Europäischen Bürgerbeauftragten
Der Europäische Bürgerbeauftragte wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht begründet und dient als Mittelsmann zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden der EU.
Der Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament für 5 Jahre gewählt und übt seine Aufgaben unabhängig aus. Er darf von keiner Regierung, Institution, Stelle und keinem Organ Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Sein Amt ist außerdem mit keinerlei bezahlter oder unentgeltlicher beruflicher Tätigkeit zu vereinbaren.
Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Er untersucht Missstände in den Institutionen, Organen oder anderen Einrichtungen der Union einschließlich der Agenturen der EU (mit Ausnahme des Gerichtshofs bei der Ausübung seiner Aufgaben).
Der Bürgerbeauftragte kann auf eigene Initiative oder auf eine Beschwerde hin eine Untersuchung einleiten, außer wenn die angeführten Fakten bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind oder waren.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten vorbringen. De Ombudsman maakt aan het Europees Parlement een jaarverslag met het resultaat van zijn onderzoekswerkzaamheden over. Stellt der Bürgerbeauftragte einen Missstand fest, so wendet er sich an die betreffende Einrichtung, Stelle bzw. das betreffende Organ, welche(s) drei Monate Zeit für die Vorlage einer Stellungnahme hat. Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament und der betreffenden Einrichtung seinen Bericht vor. Der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
Der Bürgerbeauftragte unterbreitet dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über seine gesamte Arbeit.
In der Praxis
Im interaktiven Leitfaden des Europäischen Bürgerbeauftragten wird erläutert, wie Sie ein Auskunftsersuchen einleiten können und unter welchen Bedingungen eine Beschwerde zulässig ist.
In vielen Fällen folgt die Einrichtung, Stelle oder das Organ, welche(s) Gegenstand einer Beschwerde war, den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten. Ein Beispiel unter vielen: Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) hat eingewilligt, Bewerbern auf Anfrage die im Auswahlverfahren zugrundegelegten Bewertungskriterien sowie die erzielten Bewertungen im Detail mitzuteilen. In die Offenlegung dieser Informationen willigte es im Anschluss an eine Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten ein, der das EPSO zu einem transparenteren Vorgehen aufforderte.