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Um für die Arbeit der EU eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, hat Belgien gemäß den Rechtsvorschriften der EU-Verträge ein gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem vorherigen Vorsitz (Spanien) und dem nachfolgenden Vorsitz (Ungarn) erstellt. Mit diesem Programm wird also ein Zeitraum von achtzehn Monaten von Januar 2010 bis Juni 2011 abgedeckt.
Als Hauptziele wurden in diesem gemeinsamen Arbeitsprogramm festgelegt:
• Überprüfung der Strategie von Lissabon, um die EU zur Überwindung der Wirtschaftskrise besser zu wappnen, Wiederherstellung eines nachhaltigen Wachstums, höhere Beschäftigungsrate und bessere Wettbewerbsfähigkeit
• Stärkere Überwachung der Finanzmärkte
• Ausweitung der Sozialagenda und deren Fokussierung auf die Jugend, auf den Kampf gegen die geschlechtsbedingte Diskriminierung und den Kampf gegen die Armut
• Fortschritt bei den Themen Energie und Klimawandel
• Stärkung der EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Stockholmer Programm)
• Schaffung einer europäischen Gesamtpolitik im Bereich Einwanderung und Asyl
• Sicherstellung einer kohärenteren und effizienteren Außenvertretung der EU
• Schwerpunkt auf der Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie hier die vollständige Fassung des gemeinsamen Arbeitsprogramms (PDF)


