Steckbrief...
- Legislativbefugnis
- Haushaltsbefugnis
- Kontrollbefugnis
- 736 Abgeordnete
- 5 Jahre
- Brüssel
- Luxemburg
- Straßburg
Das Europäische Parlament in Straßburg
Rolle
Das Europäische Parlament ist die europäische Institution mit der beeindruckendsten Entwicklung. Bei jeder Neufassung der Verträge wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet. Heute hat das Europäische Parlament drei besondere Befugnisse inne: die Legislativbefugnis, die Kontrollbefugnis und die Haushaltsbefugnis.
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Legislativbefugnis
Das Europäische Parlament nimmt gemeinsam mit dem Rat Gesetzentwürfe an. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon findet das Verfahren, bei dem beide Institutionen gleichberechtigt entscheiden (das ordentliche Gesetzgebungsverfahren) für die überwiegende Mehrheit der Ressorts Anwendung. Der Vertrag von Lissabon räumt dem Parlament auch das Recht zur Unterbreitung von Vorschlägen für Vertragsänderungen ein. -
Kontrollbefugnis
Das Europäische Parlament übt eine demokratische, politische Kontrolle über die anderen europäischen Institutionen aus, insbesondere über die Kommission:- Der Rat schlägt dem Europäischen Parlament die gesamte Kommission als Kollegium vor. Ohne Zustimmung des Parlaments kann die Kommission nicht ernannt werden.
- Die Kommission ist während ihrer gesamten Amtszeit dem Parlament politische Rechenschaft schuldig, dieses kann die Kommission als Ganzes mit einem Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen.
- Die Abgeordneten des Parlaments stellen der Kommission regelmäßig Fragen, auf welche die Kommissare vertragsrechtlich verpflichtet sind, Auskunft zu erteilen.
- Das Europäische Parlament prüft die Berichte der Kommission.
- Das Europäische Parlament kann schließlich auch Untersuchungsausschüsse einsetzen und nimmt Petitionen der Bürger entgegen.
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Haushaltsbefugnis
Das Europäische Parlament legt jedes Jahr zusammen mit dem Rat den Haushalt fest. Dieser tritt erst nach Unterzeichnung durch den Parlamentspräsidenten in Kraft. Das Europäische Parlament prüft auch jedes Jahr, ob die Kommission den Haushalt des vorangegangenen Haushaltsjahres ordnungsgemäß ausgeführt hat. Ist dies der Fall, so erteilt sie der Kommission die Entlastung.
Zusammensetzung
Das Europäische Parlament besteht derzeit aus 736 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedstaaten. Wie viele Abgeordnete ein Mitgliedsland entsenden darf, hängt von der Einwohnerzahl ab. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments muss auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon geändert werden. Die bevölkerungsreichsten Länder verfügen anteilig gesehen über weniger Sitze als bevölkerungsärmere Länder. So verfügt Deutschland derzeit über 99 Sitze, während Malta 5 Sitze hat. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach politischer Ausrichtung unterteilt. Das Europäische Parlament hat 7 politische Fraktionen.
Präsident
Seit 14. Juli 2009 ist der polnische Christdemokrat Jerzy Buzek Präsident des Europäischen Parlaments. Der Parlamentspräsident wird von den Europaparlamentariern gewählt. Sein Mandat dauert zweieinhalb Jahre. Der Präsident des Europäischen Parlaments kann wiedergewählt werden. Der Präsident leitet alle Arbeiten des Parlaments, legt den Haushalt fest und führt den Vorsitz in den Plenarsitzungen. Außerdem vertritt er das Europäische Parlament nach außen hin.
Legislaturperiode
Seit 1979 wählen die Bürger der Europäischen Union alle fünf Jahre das Europäische Parlament in direkter Wahl. Das derzeitige Europäische Parlament wurde am 4. Juni 2009 gewählt. Die nächsten Wahlen finden 2014 statt.
Sitz
Das Europäische Parlament arbeitet an drei Orten: in Straßburg, in Brüssel und in Luxemburg. In Straßburg finden die monatlichen Plenarsitzungen statt, an denen alle Abgeordneten teilnehmen. Weitere vollzählige Sitzungen werden in Brüssel abgehalten. In Brüssel tagen auch die parlamentarischen Ausschüsse. Die Verwaltungsdienste (Generalsekretariat) befinden sich in Luxemburg.