Steckbrief...
- Berät die Europäischen Institutionen
- Bindet regionale und kommunale Behörden in europäische Entscheidungen ein
- 344 Mitglieder mit politischem Mandat auf regionaler und/oder kommunaler Ebene
- Mercedes Bresso
- Brüssel
Das Gebäude des Ausschusses der Regionen in Brüssel
Der Ausschuss der Regionen (AdR) geht auf den Vertrag von Maastricht (1992) zurück. Durch die Beteiligung kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften am europäischen Entscheidungsprozess fungiert der Ausschuss als Brückenbauer zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Aufgaben
Der Ausschuss ist das Sprachrohr aller kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU. Er gibt bei Gesetzesentwürfen zu Themen, die die Regionen betreffen, wie Umwelt, Bildung u. v. m., eine Stellungnahme ab. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sind vertraglich verpflichtet, in bestimmten Fällen den AdR zu Rate zu ziehen. Der Ausschuss kann auch aus eigener Initiative eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen sind jedoch für die Institutionen nicht bindend.
Im AdR sitzen sowohl gewählte Vertreter als auch Amtsträger der Exekutive. Die Mitglieder können also einerseits Regionalabgeordnete oder Kommunalratsmitglieder sein, andererseits aber auch Regionalminister oder Bürgermeister.
In der Praxis
Im Ausschuss sitzen 344 Mitglieder aus allen europäischen Mitgliedstaaten. Sie haben ein politisches Mandat in ihrem Mitgliedstaat inne, werden von ihrem Land vorgeschlagen und vom Rat offiziell ernannt. Der AdR ist ein heterogenes Organ, in dem Kommunal- und Regionalpolitiker aller Mitgliedstaaten aufeinandertreffen.
Alle zweieinhalb Jahre wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen Präsidenten. Seit 10. Februar 2010 steht Mercedes Bresso an der Spitze des AdR. Der Präsident wird bei seinen Aufgaben von einem Präsidium unterstützt. Dem Präsidium gehören unter anderem die 28 Vizepräsidenten an.
Das Plenum tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Der Ausschuss verfügt über 6 Fachkommissionen, in denen die Stellungnahmen inhaltlich vorbereitet werden.
Seit dem Vertrag von Lissabon ist der AdR berechtigt, beim Gerichtshof gegen europäische Rechtsakte zu klagen, wenn er der Auffassung ist, dass eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips vorliegt. Die Subsidiarität spielt in der EU eine wichtige Rolle. Dieses Prinzip besagt, dass eine Entscheidung immer auf der am besten geeigneten Ebene getroffen werden muss. So ist es den europäischen Institutionen verboten, über Dinge zu entscheiden, die besser auf einer anderen Ebene behandelt werden können.