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Auf Reisen mit dem Frettchen, dem Hund oder der Katze innerhalb der EU

Möchten Sie in der EU rundreisen, verzichten aber darauf, weil Sie nicht von ihrem geliebten Frettchen, Hund oder Ihrer geliebten Katze getrennt sein wollen? Darauf brauchen Sie nicht zu verzichten. mit dem Haustierausweis der Europäischen Union können Sie fortan zusammen reisen!

 

Ausweis für Haustiere

Der einheitliche Haustierausweis wurde 2004 in der Europäischen Union als Ersatz der verschiedenen einzelstaatlichen Ausweisunterlagen eingeführt. Seitdem ist Reisen mit Frettchen, Hund oder Katze ein Stück einfacher geworden. Das Einzige, was Sie noch tun müssen, ist beim Tierarzt vorbeischauen! Er ist nämlich dazu befugt, einen Haustierausweis auszustellen.

Neben den Auskünften über den Eigentümer liefert der Haustierausweis wichtige Informationen über das Haustier: ein Foto, der Beweis der Impfung gegen Hundetollwut, die Nummer des elektronischen Identifizerungschips, das Geschlecht, die Rasse und die äußeren Merkmale des Tieres.

Der Haustierausweis gilt ausschließlich für Frettchen, Hunde und Katze, weil es bisher noch kein europäisches Regelwerk für andere Gesellschaftstiere gibt. Letztere bleiben der Gesetzgebung desjenigen Landes, in dem sie sich befinden, unterworfen.

Ein Land ist nicht das andere

Trotz des einheitlichen Haustierenausweises legen einige Mitgliedsländer der Europäischen Union zusätzliche Anforderungen für die Einfuhr von Haustieren auf. So müssen Frettchen, Hunde oder Katzen, die mit nach Irland, Malta und ins Vereinigte Königreich reisen sollen, zum Beispiel gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden. In Finnland und Schweden reicht eine Bandwurmbehandlung aus.

Außerdem ist im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedsländern eine deutliche lesbare Tätowierung als Identifizierungsmittel weder in Irland noch auf Malta und im Vereinigten Königreich zugelassen. Der elektronische Identifizierungschip ist dort Pflicht.

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