
Die Agenturen der EU wurden errichtet, um aktiv an der Umsetzung der Politiken der EU mitzuwirken. Sie sind mit der Ausführung einer Reihe spezialisierter, klar definierter Aufgaben betraut, wie zum Beispiel der Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz oder der Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU.
Abgesehen von diesen unterschiedlichen Aufgaben haben die Agenturen der EU jedoch ähnliche Strukturen und Arbeitsweisen.
Im Allgemeinen werden sie durch eine Verordnung errichtet, in der ihre Zusammensetzung festgelegt wird. An der Spitze jeder Agentur steht ein Verwaltungsrat, der sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammensetzt und der die allgemeinen Leitlinien sowie die Arbeitsprogramme der Agentur erlässt.
Der Direktor, der vom Verwaltungsrat oder vom Ministerrat ernannt wird, ist für sämtliche Tätigkeiten der Agentur und die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeitsprogramme verantwortlich.
Der Europäische Rechnungshof kontrolliert die Ausgaben der Agenturen.
Die bestehenden Agenturen werden derzeit evaluiert. Ziel ist die Formulierung eines gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf: die Rolle und den Platz der Agenturen in der Landschaft der europäischen Institutionen, die Art ihrer Errichtung und Auflösung, ihre Finanzierung und ihre Haushaltsverfahren, ihre Funktionsweise und die Kontrolle ihrer Arbeit.
Die Agenturen der EU untergliedern sich in mehrere Kategorien. Einige Agenturen beziehen sich immer noch auf die drei „Pfeiler“ des Maastrichter Vertrags. Da diese Pfeilerstruktur mit dem Vertrag von Lissabon abgeschafft wurde, müssen diese Kategorien künftig modifiziert werden, damit sie dem neuen Kontext entsprechen. Bis dahin gibt es derzeit noch folgende Kategorien:
Gemeinschaftsagenturen
Eine Gemeinschaftsagentur erfüllt Aufgaben technischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Art im Rahmen des ehemaligen ersten Pfeilers. Sie verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Beispiele : Europäische Fischereiaufsichtsbehörde (CFCA), Europäische Eisenbahnagentur (ERA)
Agenturen für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Diese Agenturen wurden zur Erfüllung ganz bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union errichtet.
Beispiele : Europäische Verteidigungsagentur (EDA), Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (ISS)
Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Diese Gruppe von Agenturen wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des ehemaligen „dritten Pfeilers“ der Union zu unterstützen.
Beispiele : Europäisches Polizeiamt (Europol), Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)
Exekutivagenturen ;
Exekutivagenturen sind Organisationen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung eines oder mehrerer Gemeinschaftsprogramme betraut sind. Diese Agenturen werden für einen festgelegten Zeitraum eingerichtet.
Beispiele : Exekutivagentur für die Forschung (REA), Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Agenturen und sonstige Organe von Euratom
Diese Agenturen wurden geschaffen, um die Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) besser verwirklichen zu können.
Beispiele : Fusion for Energy, Euratom-Versorgungsagentur
Mehr wissen über die Agenturen der Europäischen Union ?
Wussten Sie...dass der Begriff Agentur nicht unbedingt im offiziellen Namen aller EU-Agenturen auftaucht? Manche Agenturen heißen Zentrum, Stiftung, Institut oder Amt.